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Zertifikate
Allgemeine Geschäftsbedingungen OpenIT GmbH
- Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die durch die OpenIT GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen erbracht werden.
- Die OpenIT GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen liefern und leisten ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Widersprechende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen Bedingungen seitens der OpenIT GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- Abweichungen von und Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die OpenIT GmbH per Brief, signierter E-Mail oder Fax.
- Bei Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, ist die OpenIT GmbH berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge des Kunden bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder die vorliegenden Aufträge zurückzuweisen.
- Die OpenIT GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht einer solchen Änderung oder Ergänzung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang einer entsprechenden Änderungsmitteilung, so werden die Änderungen und Ergänzungen wirksam. Die OpenIT GmbH wird den Kunden bei Übersendung der Änderungsmitteilung auf dieses Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hinweisen.
- Angebot und Vertragsabschluss
- Mündliche Angebote der OpenIT GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die OpenIT GmbH einen Auftrag des Kunden schriftlich per Brief, signierter E-Mail oder Fax bestätigt.
- Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen, Neuberechnungen oder Vertragsverlängerungen.
- Bei Dienstleistungsverträgen ist die OpenIT GmbH - soweit nicht etwas anderes vereinbart wird - berechtigt, von schriftlichen Termin- und Leistungszusagen abzuweichen, soweit die Abweichungen von den zugesagten Terminen und Preisen nicht wesentlich und für den Kunden zumutbar sind. Die Abweichungen sind dem Kunden mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen vorher schriftlich mitzuteilen. Voraussetzung für eine Änderung sind technische Verbesserungen und für die OpenIT GmbH nicht vorhersehbare Ereignisse wie z.B. Änderung des geltenden Rechts, behördliche Auflagen und andere hoheitliche Maßnahmen.
- Der Kunde hat der OpenIT GmbH unverzüglich eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere seine Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie firmenbezogenen Angaben.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Abrechnung aller Lieferungen und Leistungen durch die OpenIT GmbH erfolgt per Rechnung.
- Maßgebend sind grundsätzlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Abrechnungszeiträume.
- Zusätzliche Leistungen der OpenIT GmbH, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
- Soweit nicht anders vereinbart, berechtigen nicht vorhersehbare Änderungen, wie allgemeine Kostensteigerungen, die OpenIT GmbH nach schriftlicher Ankündigung zu einer angemessenen Preisanpassung. Der Kunde kann in so einem Fall den Vertrag mit der OpenIT GmbH ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin kündigen, an dem die Preissteigerung wirksam wird.
- Forderungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und per Überweisung oder Übersendung eines Verrechnungsschecks brutto ohne Abzug zu zahlen soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Skonti werden nicht gewährt.
- Sämtliche Kosten und Gebühren, die bei Zahlungen aus dem Ausland anfallen, sind durch den Kunden zu tragen.
- Die OpenIT GmbH behält sich vor, Lieferungen und Leistungen im Einzelfall nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse durchzuführen.
- Der Kunde kann gegen Forderungen der OpenIT GmbH nur mit solchen eigenen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Alle Zahlungen des Kunden werden grundsätzlich auf seine älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
- Teilleistungen können von der OpenIT GmbH gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem bei Rechnungsstellung angegebenen Bankkonto der OpenIT GmbH gutgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks und Wechseln.
- Wenn der Kunde mit einer fälligen Entgeltzahlung bzw. einem nicht unerheblichen Teil hiervon in Verzug ist, ist die OpenIT GmbH berechtigt, auch ohne Nachfristsetzung, den Anschluss, das Hosting bzw. Housing sowie die Wartung bis zum Eingang des offenen Betrages einzustellen. Wenn der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung aus zwei aufeinanderfolgenden Rechnungen in Verzug ist, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck mangels Deckung nicht einlöst, ist die OpenIT GmbH zum sofortigen Rücktritt von Liefer- oder Leistungsverträgen, ohne besondere vorherige Ankündigung, berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen der OpenIT GmbH gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Hält die OpenIT GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der OpenIT GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von der weiteren Aufrechterhaltung der Leistung auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die OpenIT GmbH berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens kann dieser von der OpenIT GmbH geltend gemacht werden. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt der OpenIT GmbH vorbehalten.
- Der Kunde trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
- Die OpenIT GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen an Dritte abzutreten.
- Eigentumsvorbehalt
- Die OpenIT GmbH behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit der OpenIT GmbH vor; bei Bezahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die OpenIT GmbH nicht als Rücktritt vom Vertrag insgesamt, es sei denn, die OpenIT GmbH teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.
- Der Kunde darf die Vorbehaltsware - soweit nicht etwas anderes vereinbart wird - im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Der Kunde tritt bereits zum jetzigen Zeitpunkt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf an die diese Abtretung annehmende OpenIT GmbH ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den die OpenIT GmbH dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hat. Die OpenIT GmbH ermächtigt den Kunden, die abgetretene Forderung für Rechnung der OpenIT GmbH im eigenen Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung kann von OpenIT widerrufen werden, wenn der Kunde sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der OpenIT GmbH in Verzug befindet.
- Liefer- und Leistungsvereinbarungen
- Alle Liefer- und Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Soweit nicht etwas abweichendes vereinbart wird, schuldet die OpenIT GmbH bei der Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses branchenüblichen technischen Standard.
- Lieferungs- und Leistungsverzögerungen sowie Leistungsstörungen im Falle höherer Gewalt z.B. Krieg oder Unruhen, Streiks oder Arbeitsauseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Maßnahmen von Regierungen, unverschuldeter Strom- oder Telefonanlagenausfall oder ähnliche vergleichbare Umstände, die der OpenIT GmbH die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind vom Kunden zu akzeptieren. In diesen Fällen kann der Kunde keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.
- Kommt es seitens der OpenIT GmbH zu Leistungsverzögerungen aus Gründen, die nicht von der OpenIT GmbH zu vertreten sind, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Gründe kann sich die OpenIT GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich über die Leistungsverzögerung und die hierzu führenden Gründe benachrichtigt. Bei einem Leistungsverzug, den die OpenIT GmbH zu vertreten hat, kann der Kunde erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Bewirkung der relevanten Leistung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt und die OpenIT GmbH betreffend die Leistungsverzögerung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
- Die OpenIT GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.
- Gewährleistung
- Die OpenIT GmbH verpflichtet sich, Leistungsstörungen in ihrem Verantwortungsbereich im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist hierbei verpflichtet, erkennbare Mängel und Störungen der OpenIT GmbH unverzüglich anzuzeigen.
- Ohne die ausdrückliche Zustimmung der OpenIT GmbH darf an den bemängelten Leistungen nichts geändert werden. Nimmt der Kunde ohne Zustimmung der OpenIT GmbH Änderungen an den bemängelten Leistungen vor, kann er bezüglich dieser Mängel keine Gewährleistungsrechte geltend machen.
- Die Weitergabe von Diensten oder Daten durch den Kunden an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der OpenIT GmbH nicht gestattet. Gibt der Kunde - unbefugt oder befugt - Dienste oder Daten an Dritte weiter, hat er der OpenIT GmbH auch das entsprechende Entgelt zu ersetzen, welches die OpenIT GmbH im Rahmen eines Vertrages mit dem Dritten verlangen könnte.
- Im Falle einer Leistungsstörung im Verantwortungsbereich der OpenIT GmbH beschränkt sich die Gewährleistungspflicht nach Wahl der OpenIT GmbH auf Nachbesserung oder Ersatzleistung.
- Für Nachbesserung und Ersatzleistung besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Leistung und zwar bis zum Ablauf der für diese geltenden Gewährleistungsfrist. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung bzw. Ersatzleistung steht dem Kunden das Recht zu, nach eigener Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach ihrer Entstehung, sofern nicht gesetzlich bereits eine kürzere Verjährungsfrist vorgesehen ist.
- Software
- Für Mängel an der Software, welche die OpenIT GmbH von Dritten bezieht, haftet die OpenIT GmbH nicht, sofern die OpenIT GmbH nicht zum Zeitpunkt der Überlassung der Software an den Kunden positive Kenntnis von den Mängeln hatte. Dies gilt ebenfalls für Rechtsmängel der Software. Die OpenIT GmbH haftet insbesondere nicht für Verletzung von Schutzrechten Dritter an der Software.
- Es wird seitens der OpenIT GmbH keine Gewähr dafür übernommen, dass die dem Kunden überlassene Software einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt.
- Haftung des Kunden
- Der Kunde haftet für alle Schäden, die der OpenIT GmbH und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste und Programme der OpenIT GmbH oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.
- Bei Fehlbedienungen, insbesondere unter Nichtbeachtung der von der OpenIT GmbH mitgelieferten Dokumentationen, haftet der Kunde für alle hieraus entstehenden Schäden.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung von durch die OpenIT GmbH an den Kunden gelieferter Waren geht auf den Kunden über, sobald die Waren an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der OpenIT GmbH verlassen haben.
- Haftung der OpenIT GmbH
- Die OpenIT GmbH haftet nur
- für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen unerlaubten Handlung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Pflichten der OpenIT GmbH beruhen,
- für eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der OpenIT GmbH für Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt,
- für Schäden, die auf der Verletzung einer von der OpenIT GmbH abgegeben Garantie beruhen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der OpenIT GmbH.
- Die OpenIT GmbH haftet nur
- Schlussbestimmungen
- Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der OpenIT GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Erfüllungsort ist Düsseldorf. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart.
- Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.